Ablauf, Kosten & FAQ

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zu den Kosten und zu häufigen Fragen rund um die Ergotherapie bei „Ihr Ergotherapeut“.

So kommen Sie zur Ergotherapie bei „Ihr Ergotherapeut“

Der Weg zur Ergotherapie besteht aus vier Schritten. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

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Ärztliche Verordnung erhalten

Für die Ergotherapie brauchen Sie eine ärztliche Zuweisung (Verordnung). Diese erhalten Sie von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder von einer Fachärztin oder einem Facharzt (z. B. Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie).

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Bewilligung mit der Krankenkasse klären

Je nach Krankenkasse kann eine chefärztliche Bewilligung für die Kostenrückerstattung notwendig sein. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihre Verordnung bewilligt werden muss.

Auf den Websites der Krankenkassen finden Sie Kontaktformulare, Telefonnummern und weitere Informationen, zum Beispiel bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der SVS, der BVAEB oder der KFA Wien.

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Ergotherapie in Praxis, als Hausbesuch oder online

Wir vereinbaren gemeinsam Ihre Termine. Grundsätzlich findet die Ergotherapie, wenn möglich, in meiner Praxis im Medicent Baden statt. Dort sind die Räume und Materialien optimal für die Behandlung vorbereitet.

Wenn ein Hausbesuch oder eine Tele-Ergotherapie (Online-Ergotherapie) aus medizinischen oder persönlichen Gründen sinnvoller ist, finden wir gemeinsam eine passende Lösung. Voraussetzung für einen Hausbesuch ist, dass dieser auf der Verordnung vermerkt ist.

Das Honorar wird zunächst privat bezahlt. Sie erhalten von mir eine verständliche Honorarnote mit allen wichtigen Angaben für Ihre Krankenkasse.

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Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragen

Nach der letzten Einheit oder nach mehreren Einheiten können Sie die Verordnung und die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien übernehme ich dies gerne für Sie.

Ein Teil der Kosten kann dann rückerstattet werden. Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse und von der Art der Verordnung ab.

Die aktuellen Rückerstattungssätze finden Sie auf den Websites Ihrer Krankenkasse. Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Änderungen durch die Krankenkassen sind jederzeit möglich.

Kosten der Ergotherapie

Ich arbeite als Wahltherapeut. Das bedeutet: Sie bezahlen die Ergotherapie zunächst selbst. Ein Teil der Kosten kann unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse rückerstattet werden.

Behandlungshonorar pro Ergotherapie-Einheit 

  • 30 Minuten: 55 €

  • 45 Minuten: 75 €

  • 60 Minuten: 95 €

Welche Einheit für Sie passend ist, stimmen wir gemeinsam ab. Das hängt von Ihrem Anliegen, Ihrer Belastbarkeit und den gemeinsamen Zielen ab.

 

Hausbesuch: Behandlungshonorar +  35 € Hausbesuchspauschale pro Termin

Ich starte dafür von Wiener Neustadt aus. Darum liegt mein Fokus auf Wiener Neustadt (Stadt u. Land), Bezirk Baden und Bezirk Neunkirchen sowie die umliegende Region.

Bei sehr langen Anfahrtswegen kann es sein, dass ich einen Hausbesuch nicht anbieten kann oder dass ein höherer Fahrtkostenbeitrag nötig ist. In diesem Fall bespreche ich die Möglichkeiten und die Kosten mit Ihnen vorab.

Hinweis: Wenn der Hausbesuch medizinisch begründet und verordnet wurde, können – abhängig von Ihrer Krankenkasse – sowohl ein Teil der Behandlungskosten als auch ein Teil der Hausbesuchspauschale rückerstattet werden.

 

Tele-Ergotherapie (online) wird zum gleichen Tarif wie eine Einheit in der Praxis verrechnet.

Beispiel: Wie hoch kann der Eigenanteil ungefähr sein?

Das folgende Beispiel soll Ihnen nur eine grobe Orientierung geben. Es ist vereinfacht dargestellt und ohne Gewähr. Die tatsächliche Rückerstattung hängt immer von Ihrer Krankenkasse, Ihrer Verordnung und dem Zeitpunkt der Einreichung ab.

 

Angenommen, Sie erhalten eine Ergotherapie-Einheit von 60 Minuten in meiner Praxis im Medicent Baden und sind bei einer Krankenkasse versichert, die einen Kostenzuschuss zur Ergotherapie gewährt.

Meine Verrechnung in diesem Beispiel:

  • Ergotherapie 60 Minuten: 95 €

Ein Teil dieser Kosten kann von Ihrer Krankenkasse rückerstattet werden. Je nach Krankenkasse liegen die Kostenzuschüsse für 60 Minuten Ergotherapie derzeit ungefähr im Bereich von rund 60 € (Stand 2025, ohne Gewähr).

Ihr möglicher Eigenanteil: In diesem vereinfachten Beispiel könnten für Sie ungefähr 35 € selbst zu zahlen sein.

 

Wie hoch die Rückerstattung in Ihrem persönlichen Fall ist, kann ich nicht zusagen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich dort direkt.

Häufige Fragen

Die folgenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen, typische Unsicherheiten zu klären. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.

BIN ICH HIER RICHTIG?

Ich wohne nicht in Baden. Kann ich trotzdem zu Ihnen kommen?

Ja, das ist möglich. Sie können auch aus anderen Orten zu mir kommen.

Ich bin bereits in Physiotherapie oder Psychotherapie. Ist Ergotherapie trotzdem sinnvoll?

Das kann ergänzend sinnvoll sein. Wir sehen uns gemeinsam Ihren Alltag und Ihre Wünsche an. Dann setzen wir dort an. So können Sie schneller Fortschritte merken.

Ich finde meine Diagnose nicht auf Ihrer Website. Können Sie mir trotzdem helfen?

Das klären wir im Gespräch. Wichtig ist, was Sie im Alltag einschränkt. Wenn Ergotherapie nicht passt, sage ich es Ihnen offen.

Kann ich auch nur einen einmaligen Termin buchen?

Ja, ein Termin kann auch als Beratungstermin genutzt werden. Wir besprechen Ihre Ziele und Ihren Alltag. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitere Termine möchten.

Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?

Mein fachlicher Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit Jugendlichen (ab 14 Jahren), Erwachsenen sowie älteren Menschen. Behandlungen im Bereich der Kindheit (Pädiatrie) biete ich nicht an. So stelle ich sicher, dass meine Expertise genau zu Ihren Bedürfnissen passt.

ÄRZTLICHE VERORDNUNG & ABLAUF

Brauche ich eine ärztliche Verordnung? Was ist, wenn ich noch keine habe?

Für Ergotherapie brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung. Für die Rückerstattung ist sie auf jeden Fall nötig. Wenn Sie noch keine haben, holen Sie diese bitte zuerst. Wenn Sie möchten, klären wir vorab, was auf der Verordnung vermerkt werden soll.

Wer kann eine Verordnung für Ergotherapie ausstellen?

Sie bekommen die Verordnung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt. Meist geht das beim Hausarzt. Je nach Thema geht es auch bei Fachärzten. Ich sage Ihnen gern, wer bei Ihrem Thema passend ist.

Muss meine Verordnung von der Krankenkasse bewilligt werden?

Ob eine chefärztliche Bewilligung für Ergotherapie erforderlich ist, hängt von Ihrer jeweiligen Krankenkasse und von der Art der Verordnung ab.

Die Regelungen können sich ändern und werden von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt.

Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Bewilligung notwendig ist.

Was soll auf der Verordnung stehen?

Damit eine Bewilligung bzw. Rückerstattung möglich ist, sollte die ärztliche Verordnung vollständig ausgefüllt sein. In der Regel sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name der Patientin/des Patienten
  • Versicherungsnummer
  • Adresse
  • Diagnose
  • Anzahl der Einheiten
  • Frequenz der Einheiten (z. B. 1× pro Woche)
  • Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin/ des Arztes

 

Bei Hausbesuchen muss dies ausdrücklich auf der Verordnung vermerkt sein – sonst gilt die Verordnung grundsätzlich für die Behandlung in der Praxis.

Was passiert beim ersten Termin?

Im ersten Termin lernen wir uns kennen. Sie erzählen, was Sie belastet. Wir klären, was sich verbessern soll. Dann vereinbaren wir ein klares Ziel für die Therapie.

Wie lange dauert ein Termin?

Ein Termin dauert je nach Vereinbarung 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel richten wir uns nach Ihrer ärztlichen Verordnung.

Wie oft finden Termine statt?

Die Häufigkeit ist individuell. Einmal pro Woche ist oft ein guter Rhythmus. Wir entscheiden das gemeinsam.

Wie lange dauert eine Therapie insgesamt?

Es gibt keine fixe Dauer. Wir arbeiten zielorientiert und Schritt für Schritt. Wenn das Ziel erreicht ist, kann die Therapie enden. Wenn mehr nötig ist, planen wir weiter.

HAUSBESUCHE & ONLINE-THERAPIE (TELE-ERGOTHERAPIE)

Bieten Sie Hausbesuche an und in welchem Gebiet sind diese möglich?

Ja, Hausbesuche sind möglich.

Sie können sinnvoll sein, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen schwerfällt, in die Praxis zu kommen oder wenn der Alltag in Ihrer gewohnten Umgebung im Mittelpunkt der Therapie steht. 

Ich starte dafür von Wiener Neustadt aus. Darum liegt mein Fokus auf Wiener Neustadt (Stadt u. Land), Bezirk Baden und Bezirk Neunkirchen sowie die umliegende Region.

Brauche ich für einen Hausbesuch einen Hinweis auf der Verordnung?

Ja, auf der Verordnung sollte "Hausbesuch" stehen. Dann ist das Einreichen bei der Krankenkasse klarer. Wenn es fehlt, bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine Ergänzung.

Bieten Sie Online-Therapie (Tele-Ergotherapie) an und was brauche ich dafür?

Ja, ich biete Online-Therapie an.
Online-Therapie ist erlaubt, wenn sie in Ihrer Situation sinnvoll und ein vergleichbarer Erfolg wie vor Ort möglich ist. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob eine Behandlung per Video für Sie passend oder ob ein Termin in der Praxis sinnvoller ist. Ich arbeite dabei nach den geltenden fachlichen Standards.

So läuft eine Online-Therapiesitzung ab
Sie vereinbaren einen Termin.
Sie bekommen von mir einen sicheren Video Link.
Sie öffnen den Link im Browser. Sie müssen nichts installieren.

Das brauchen Sie
Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon
Stabiles Internet
Einen ruhigen Raum und genug Privatsphäre
Etwas Platz, falls wir Übungen machen

Datenschutz und Sicherheit
Die Verbindung ist Ende zu Ende verschlüsselt.
Es gibt keine Aufzeichnungen.
Vor der ersten Online Einheit erhalten Sie eine Einverständniserklärung.

KOSTEN, RÜCKERSTATTUNG & ZAHLUNG

Muss ich die Therapie selbst bezahlen? Bekomme ich etwas von der Krankenkasse zurück? Wie funktioniert die Rückerstattung? Wie lange dauert das ungefähr?

Ja, Sie bezahlen die Behandlung zuerst selbst. Danach können Sie die erhaltene Honorarnote inkl. Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Meist wird ein Teil der Kosten rückerstattet. Wie viel es ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die Bearbeitung dauert je nach Kasse einige Wochen.

Was bedeutet „Wahltherapeut“? Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse ab?

Wahltherapie heißt, dass ich nicht direkt mit der Krankenkasse abrechne. Sie zahlen den Termin zuerst selbst. Dann reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse erstattet oft einen Teil.

Helfen Sie mir beim Einreichen der Honorarnote?

Ja, ich unterstütze Sie gerne.
Sie bekommen alle Unterlagen vollständig von mir.
Auf Wunsch kann ich die Honorarnote auch direkt für Sie elektronisch einreichen.
Das ist über WAHonline möglich bei ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Wien.
Voraussetzung ist Ihre Zustimmung und eine bereits bezahlte Rechnung.
Stand Dezember 2025. Ohne Gewähr.

Kann ich die Honorarnote auch bei einer privaten Zusatzversicherung einreichen?

Ja, viele Zusatzversicherungen übernehmen Ergotherapie. Sie reichen die Honorarnote ein. Meist brauchen Sie auch die Verordnung. Bitte prüfen Sie, was Ihr Tarif genau abdeckt.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Sie bezahlen nach jeder Einheit direkt vor Ort. Das ist bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte, sowie Google Pay und Apple Pay möglich.

ORGANISATION & ABSAGEN

Wie kann ich einen Termin absagen oder verschieben und bis wann ist das kostenlos möglich?

Sagen Sie einen vereinbarten Termin bitte so früh wie möglich per E-Mail (info@ihr-ergotherapeut.at) oder telefonisch (0677 638 10 710) ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den Termin speziell für Sie reserviere und bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen nicht neu vergeben kann.


Eine Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von € 50,00 an. Diese Gebühr fällt unabhängig vom Grund der Absage (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) an. Die Ausfallgebühr kann nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

PRAKTISCHES RUND UM DEN TERMIN

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

1. Online Terminbuchung auf meiner Webseite
2. E-Mail an info@ihr-ergotherapeut.at
3. Telefonisch unter 0677 638 10 710


Vor dem ersten Termin melde ich mich meist telefonisch bei Ihnen.

Gibt es Wartezeiten? Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Oft sind Termine innerhalb weniger Tage möglich. Online sehen Sie freie Termine sofort.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin unbedingt Ihre ärztliche Verordnung (Zuweisung) zur Ergotherapie mit.
Ohne gültige Verordnung ist keine ergotherapeutische Behandlung möglich.

Hilfreich – aber nicht zwingend – sind aktuelle Befunde oder Berichte (z.B. Arztbriefe, Entlassungsberichte, Testergebnisse)

Alles Weitere klären wir gemeinsam im ersten Gespräch.

Welche Kleidung ist sinnvoll?

Sie müssen sich für den ersten Termin nicht speziell vorbereiten. Alltagskleidung ist völlig in Ordnung. Welche Kleidung für spätere Termine sinnvoll ist, besprechen wir im Erstgespräch.

Muss ich für die Behandlung bestimmte Körperstellen freimachen?

In der Regel nicht. Beim ersten Termin geht es vor allem um das Gespräch. Wenn es später sinnvoll ist, sage ich es Ihnen vorher. Sie entscheiden immer selbst, was für Sie passt.

Kann eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine Begleitperson beim Termin dabei sein?

Ja, eine Begleitperson kann dabei sein. Das kann bei manchen Themen sehr hilfreich sein. Bitte sagen Sie es vorher kurz dazu, dann planen wir den Termin passend.

Ist die Praxis barrierefrei?

Ja, die Praxis ist gut erreichbar. Sie liegt im zweiten Lift-Stock. Wenn Sie besondere Unterstützung brauchen, informieren Sie mich bitte vorab.